Verkaufsbedingungen

Gültig ab 1. September 2016 (Alle vorherigen Bedingungen stornieren).

1. Allgemeines :

Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufsbedingungen, diese gehen allen Einkaufsbedingungen vor. Sie sind unseren kommerziellen Angeboten beigefügt und bilden einen integrierenden Bestandteil derselben. Sie gelten als vom Käufer angenommen, wenn er unser kaufmännisches Angebot annimmt. Anderslautende Bestimmungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Sie gelten in CHF und nach schweizerischem Recht für alle in der Schweiz aufgegebenen und/oder gelieferten Bestellungen und in Euro und nach französischem Recht für alle in Europa aufgegebenen und/oder gelieferten Bestellungen.

2. Kündigungsklausel:

Im Falle der Nichteinhaltung der ihm aus den vorliegenden Bedingungen obliegenden Pflichten durch den Käufer wird eine laufende Bestellung nach Ansicht von BLANC-LABO automatisch 24 Stunden nach der formellen Mitteilung per Einschreiben mit Empfangsbestätigung gelöst Die Verpflichtung zur Leistung blieb wirkungslos und die Mitteilung über den Willen von BLANC-LABO, von dieser Klausel Gebrauch zu machen, und dies unbeschadet des Rechts von BLANC-LABO, Schadensersatz als Ersatz für den erlittenen Schaden zu verlangen. Der Beschluss kann nicht nur für die betreffende Bestellung gelten, sondern auch für alle anderen laufenden Bestellungen, unabhängig davon, ob sie geliefert werden oder sich in der Lieferung befinden und ob ihre Zahlung fällig ist oder nicht. Nach ausdrücklicher Vereinbarung kann BLANC-LABO eine einstweilige Verfügung zur Herausgabe der gelieferten Ware verlangen.

3. Bestellabwicklung – Preise – Lieferzeiten:

Für jede Bestellung mit einem Betrag von höchstens 50 CHF ohne Steuern (150 € in Europa) wird eine Verwaltungsgebühr von 15 CHF ohne Steuern (21 € in Europa) in Rechnung gestellt. Unsere Preise verstehen sich exklusive Ausreisesteuern und unverbindlich; Die Angaben in unseren Katalogen, Websites und Werbebroschüren dienen lediglich der Information. Sofern nicht anders angegeben, sind unsere Angebote einen Monat ab Versanddatum gültig.

Die in unseren Angeboten genannten Lieferzeiten dienen lediglich der Information. Eventuelle Verzögerungen können nur dann zum Rücktritt vom Verkauf führen, wenn die bestellte Ware nicht spätestens 60 Tage nach Ablauf der voraussichtlichen Lieferzeit versandt wird und der Käufer BLANC-LABO spätestens 8 Tage nach Ablauf benachrichtigt innerhalb dieser indikativen Frist mitteilen, dass er beabsichtigt, von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Aus der Abwicklung des Verkaufs kann kein Schadensersatz entstehen. Sollten nicht alle Artikel in derselben Bestellung sofort verfügbar sein, versenden wir sofort, sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, die im Geschäft verfügbaren Artikel.

Wenn die Ausrüstung zum Versand an den Kunden bereit ist und dieser aus eigenen Gründen eine Verschiebung der Lieferung oder Installation um mehr als 2 Wochen verlangt, stellt Blanc-Labo den Teil der Ausrüstung in Rechnung, gegebenenfalls ohne Installationsservice kalkuliert und bestellt worden.

Jede erteilte Bestellung muss vom Käufer vollständig anerkannt werden, sobald die Auftragsbestätigung von Blanc-Labo ausgestellt wurde. Der Käufer kann den Vertrag nicht stornieren, außer mit Zustimmung von Blanc-Labo und Zahlung etwaiger Stornierungskosten an den Hersteller, sofern dies noch möglich ist.

4. Transport – Versand / Empfang – Warenrückgabe:

Nur für Labware-Produkte: Wenn der Bestellwert mindestens 340 CHF (oder 340 € in Europa) beträgt, werden die Produkte verpackt und „porto- und verpackungsfrei“ zum Dock oder zur Rezeption am Boden versandt Etage, ohne Termin. Unter 340 CHF ohne Steuern (340 € in Europa) wird ein Versandpreis von 20 CHF ohne Steuern (20 € ohne Steuern in Europa) erhoben.

Bei Sendungen von sperrigen oder zerbrechlichen Gütern, wie z. B. Labormöbeln, Abzugshauben, Abzügen etc. oder bei Lieferungen ohne Anlegestelle, Empfang oder Obergeschoss werden Versand-, Verpackungs- und Montagekosten in Rechnung gestellt. Lieferungen nach Terminvereinbarung ohne vorherige Vereinbarung werden abgelehnt und die entstehenden Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

In allen Fällen erfolgt der Gefahrübergang der Ware mit der Absendung aus den Lagern von BLANC-LABO bzw. des Herstellers.

Folglich erfolgt der Transport der Waren auf Risiko und Gefahr des Empfängers. Es obliegt diesem, bei Erhalt die Qualität und Menge der erhaltenen Waren zu überprüfen, indem er gegebenenfalls die Pakete öffnet.

Im Falle von Schäden oder fehlenden Gegenständen muss der Kunde auf dem Transportdokument besondere Vorbehalte vermerken, er muss dem Spediteur innerhalb von drei Tagen den Schaden per Einschreiben mit Rückschein bestätigen; die Nichteinhaltung dieser Formalitäten verhindert jegliche Klage gegen den Spediteur Träger.

Unbeschadet der oben genannten Bestimmungen müssen Reklamationen über offensichtliche Mängel oder die Nichtkonformität der gelieferten oder bestellten Artikel gegenüber dem Transporteur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich erfolgen.

Jede Warenrücksendung muss zunächst von BLANC-LABO genehmigt werden. Im Falle einer Rücksendung wird eine Rücknahmegebühr von 15 % der besagten Waren erhoben, mit einer Mindestpauschale von 15 CHF (15 € in Europa). Bei Verschlechterung oder Missbrauch der Geräte können Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.

5. Zahlung:

Sofern nicht anders angegeben, sind alle Bestellungen 30 Tage nach Lieferung netto zahlbar. Jeder Verstoß gegen seine Pflichten hat die sofortige Aufhebung der Sonderbedingungen des Kunden zur Folge. Bei Nichtzahlung der Rechnung werden ab dem auf das Fälligkeitsdatum folgenden Tag Verzugszinsen auf der Grundlage des gesetzlichen Zinssatzes x 3 zuzüglich einer pauschalen Entschädigung für die Beitreibungskosten von 40 CHF (€ in Europa) erhoben.

Eine eventuelle Vorauszahlung führt nicht zu einem Skontoabzug. Streitigkeiten über eine Rechnungsposition können nicht dazu führen, dass die gesamte Rechnung nicht bezahlt wird. Für jede Streitigkeit, die sich letztendlich als unrichtig erweist, werden Verzugszinsen erhoben.

6. Verfall der Zahlungsfrist:

Jeder Zahlungsverzug hat die Zahlung und vollständige Zahlung der fälligen Beträge zur Folge, auch wenn diese nicht fällig sind.

7. Strafklausel:

Im Falle der Nichtzahlung(en) trägt der Käufer, ohne dass es einer formellen Mahnung bedarf, die Last aller Kosten, Auslagen, Nebenkosten und Gebühren, die durch die Einziehung der geschuldeten Beträge entstehen, insbesondere im Falle einer Regressforderung ein Inkassounternehmen, wobei der Käufer in jedem Fall eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des fälligen Hauptbetrags für nicht gezahlte Gebühren schuldet. Darüber hinaus bleiben die Anwaltskosten in der Verantwortung des Käufers.

8. Eigentumsvorbehalt:

BLANC-LABO behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises das Eigentum an der Ware vor. Mit der Lieferung an den Standort des Käufers und bis zur vollständigen Bezahlung trägt der Käufer das Risiko von Schäden, die seine Waren aus welchem ​​Grund auch immer erleiden oder verursachen. Insbesondere hat der Käufer die gelieferten Waren, die bei ihm bis zur Inbetriebnahme und Abnahme lagern, zum Einkaufswert zu versichern. BLANC-LABO behält sich das Recht vor, die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung zurückzunehmen. Diese Wiederaufnahme schließt andere rechtliche Schritte, die BLANC-LABO möglicherweise einleitet, nicht aus.

9. Gewährleistung:

Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist für unsere Geräte zwölf Monate ab Lieferdatum. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung des Gerätes an den Kunden. Während der Garantiezeit werden von unserer technischen Abteilung als defekt erkannte Teile kostenlos ersetzt oder repariert; Lediglich die Kosten für die Rücksendung in die Werkstatt oder die Reisekosten des Technikers gehen zu Lasten des Käufers.

Die Garantie gilt nicht in den folgenden Fällen: Austausch von Verschleißteilen, Bruch, gebrauchsbedingte Veränderungen, Ausfälle aufgrund äußerer Ursachen (Stöße, Überspannung, Kondensation, Frost, Überschwemmung, Überhitzung, Transport, Mängel im vom Hersteller empfohlenen Wartungsprogramm). Hersteller, Verwendung unter anderen als den normalen Nutzungsbedingungen usw.). In allen Fällen beschränkt sich die Garantie auf den Ersatz oder die Reparatur defekter Teile und kann in keinem Fall zu Schäden führen.

10. Gerichtsstand:

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Blanc-Labo SA ist für alle in der Schweiz erteilten und/oder gelieferten Bestellungen ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Für alle Streitigkeiten ist das Gericht Morges zuständig.

Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer von Blanc-Labo France in Europa erteilten und/oder gelieferten Bestellung ist ausschließlich das Handelsgericht Annecy zuständig.