Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Anwendungsbereich:
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, Lieferungen und erbrachten Leistungen von Blanc-Labo SA, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. Sie gelten für die gegenwärtigen sowie künftigen (inklusive der mündlichen) Vereinbarungen.
2. Preise:
Wenn nicht anders vereinbart, basieren sich die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise auf alle in der Bestellbestätigung angegebenen Positionen und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Preiskalkulation von jedem Produkt kann je nach Bestellmenge variieren. Blanc-Labo SA lehnt vom Kunden festgelegte Preise ab. Wir behalten es uns vor, Preise und Geschäftsbedingungen ohne Vorankündigung zu ändern. Unsere Auftragsbestätigung ist die Vertragsurkunde die bei einem Streitfall gilt.
3. Zahlungsbedingungen:
Wenn nicht anders auf dem Angebot vermerkt, ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto ohne Skontoabzug fällig. Das Unternehmen Blanc-Labo SA behält sich das Recht vor, geltende Unkosten und Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum in Rechnung zu stellen. Bestellungen mit einem Ratenzahlungsplan müssen von Blanc-Labo SA in der Auftragsbestätigung genehmigt werden.
4. Eigentumsvorbehalt:
Alle von Blanc-Labo SA gelieferten Waren bleiben bis zum vollständigen Eingang der Zahlung unser Eigentum.
5. Lieferung:
Sofern nicht anders vermerkt, erfolgen alle Lieferungen gemäss den geltenden Incoterms. Die Transportkosten, sowie Kosten für zusätzliche Handhabungen, werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Ein Aufpreis für Expresslieferungen wird ebenfalls dem Käufer fakturiert. Bei Versand der Ware, wird das Risiko dem Käufer übertragen (auch bei frei Haus-Lieferungen). Bei Schäden muss unverzüglich ein Vorbehalt beim Transportunternehmen getätigt werden.
Falls Geräte versandbereit zum Kunden sind und dieser aus eigenen Gründen einen Lieferungs- oder Installationsverschub von mehr als 2 Wochen beantragt, wird Blanc-Labo SA den Teil „Ausrüstung“, ohne die Inbetriebnahme (falls diese angeboten und bestellt wurde), in Rechnung stellen.
6. Lieferdaten:
Alle in unseren Angeboten angegebenen Lieferfristen sind geschätzte Fristen und sind nicht verbindlich. Die angegebene Lieferfrist in unserer Auftragsbestätigung beginnt ab Datum der Bestellbestätigung, falls nichts anderes vereinbart wurde. Höhere Gewalt oder unverschuldetes Unvermögen unsererseits oder einer unserer Lieferanten erlaubt es uns, die entsprechende Lieferfrist zu verlängern oder den Kaufvertrag rückgängig zu machen, ohne dass dies dem Käufer ein Recht auf Schadenersatz gibt.
7. Reklamation:
Bei Handelsbeziehungen unterliegt es dem Besteller, gleich nach Erhalt der Waren, diese zu überprüfen und eventuelle sichtbare Mängel oder eine unvollständige oder unrichtige Lieferung spätestens nach 8 Werkstagen ab Erhalt zu melden. Nicht wahrnehmbare Mängel sind nach Feststellung schriftlich spätestens nach 8 Werkstagen zu melden. Falls der Besteller diese Verpflichtungen nicht einhält, sind alle Garantieren aufgehoben.
8. Rücknahme von Waren:
Eine Rechnungskopie ist für jede Warenrücksendung erforderlich. Die Waren, die nicht ordnungsgemäss vom Unternehmen Blanc-Labo SA geliefert wurden, werden nur mit einer vorherigen Genehmigung, im Neuzustand und in der Originalverpackung zurückgenommen. Die zurückgesandten Artikel werden von uns nach Erhalt kontrolliert und diese müssen in einem perfekten Zustand zum Wiederverkauf sein. Rücknahmekosten auf den Verkaufspreis werden in Rechnung gestellt. Sonderanfertigungen können auf keinen Fall zurückgenommen werden. Die Rücksendung des Produktes an das Unternehmen Blanc-Labo SA ist zu Lasten des Kunden.
9. Garantie:
Sofern nichts anders erwähnt, beträgt die Garantiedauer unserer Ausrüstungen 12 Monate ab Lieferdatum. Die Garantiezeit beginnt ab dem Liefertag der Ausrüstung beim Kunden. Während der Gewährleistungszeit werden die von unserer Technikabteilung als mangelhaft anerkannten Teile kostenlos ersetzt oder wieder instandgesetzt. Nur die Kosten für die Rücksendung in die Werkstatt oder die Reisekosten des Technikers sind zu Lasten des Kunden.
Die Garantie verfällt bei folgenden Fällen: Ersetzen von Verschleissteilen, Brüche, Gebrauchsbeschädigungen und -abnutzungen, Pannen durch externe Ursachen (Dellen, Überspannung, Kondensation, Frost, Überschwemmung, Überhitzung, Transport, Nichteinhaltung der vom Hersteller empfohlenen Wartungen, andere Verwendungen als der Normalgebrauch, usw…).
Auf jeden Fall beschränkt sich die Garantie auf das Ersetzen oder die Wiederinstandsetzung von defekten Teilen. Sie kann keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz geben.
10. Gerichtsstand und Erfüllung:
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Unternehmen Blanc-Labo SA ist ausschliesslich Schweizer Recht anzuwenden. Der Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen ist Morges.
Lonay, 1. September 2018